Wichtige Informationen an die Gemeinde
Liebe Gemeindeglieder,
wir wünschen uns, dass außer Gottesdiensten auch Gemeindekreise wieder in gewohnter Weise unbeschwert stattfinden dürfen. Wir freuen uns und sind dankbar für Begegnungen, die es vereinzelt über den Sommer hinweg gab. Doch weiterhin ist Achtsamkeit geboten, um Ansteckungen mit dem Corona-Virus zu vermeiden.
Wie sehr wir auch hadern mit den Maßnahmen und geteilten Meinungen dazu, weder Unmut noch Angst sollten uns leiten. Es ist auch nicht mangelndes Gottvertrauen, wenn wir unser Gemeindeleben während der Pandemie unter gewisse Regeln stellen. Es ist unsere christliche Verantwortung als die Glieder an einem Leib, die wir füreinander wahrnehmen, in der - im Zweifelsfall - das schwächste Glied zählt. (1.Kor.12,24ff.) Um dieser Gemeinschaft willen lasst uns weiter aufeinander Rücksicht nehmen, so gut wir es in dieser Pandemie nach menschlichem Ermessen können.
Mit der neuen Corona-Schutzverordnung wurde der Orientierungsplan der Sächsischen Landeskirche angepasst und einschließlich der möglichen Anwendung der 3/ 2G-Regel in die Beratung und Entscheidung der Kirchenvorstände gelegt. (nachzulesen unter https://engagiert.evlks.de/mitteilungen/zum-umgang-mit-der-coronavirus-pandemie/) Die Mindestabstände können reduziert werden durch Anwendung der 3G-Regel (Nachweis der vollständigen Impfung, Genesung oder eines tagesaktuellen Tests). Durch die Anwendung der 2G-Regel (Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung) kann auf Abstand und Mund-Nasen-Schutz komplett verzichtet werden. Diese Lösungen halten die Landeskirche und auch der Kirchenvorstand nicht geeignet für Gottesdienste. Diese müssen für alle Menschen zugänglich bleiben.
Für unsere Gottesdienstfeier bedeutet dies bis auf Weiteres:
- Kontaktnachverfolgung
- Mindestabstand
- dauerhaft Maske tragen (ab Inzidenz: 35)
Alle Gruppen und Kreise einschl. Junge Gemeinde können unter gleicher Regelung in der Kirche zusammenkommen oder für ihre Treffen die 3G – Regel mit Kontakt-nachverfolgung anwenden, sofern dies die Zustimmung aller Teilnehmenden findet. Ist ein Test erforderlich, kann dieser gegen Quittung aus den Konten der jeweiligen Kreise erstattet werden. (Es besteht die Möglichkeit des Nachweises über die betriebliche Testung.)
Den kirchenmusikalischen Dienstgruppen empfiehlt der Kirchenvorstand für Probe und Auftritt die Anwendung der 3G-Regel unter Zustimmung aller Teilnehmenden, da sie das Musizieren coronaregelkonform ermöglicht und erleichtert. Auch hierfür soll gemeinschaftlich bedacht werden, den erforderlichen Test gegen Quittung aus den jeweiligen Konten der Chöre zu erstatten. (Ebenso ist ein Nachweis über die betriebliche Testung möglich.)
Kommt es in der Gruppe zu keiner Einigung, kann sie mit dem erforderlichen Abstand (2m) in der Kirche proben und (gemäß der Platzkapazitäten dort) auftreten.
In unseren Kinder- und Konfirmandengruppen kommen wir analog zu den hygienischen Regelungen des Schulbetriebes zusammen.
Leben und gestalten wir unsere Verantwortung auch öffentlich als Kirchgemeinde und suchen den Frieden.
Im Namen des Kirchenvorstandes Ihre Pfarrerin i.V. M. Glöckner