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Läuteordnung

der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Gelenau

Vom 14. Juni 2018

§1 Grundsätzliches
Die Kirche weiht und verwendet Glocken zu liturgischem Gebrauch. Ihr Geläut bildet einen Bestandteil des gottesdienstlichen Lebens der Kirche. Die Glocken rufen zum Gottesdienst und zum Gebet.
Weil die Glocken für den besonderen Dienst der Kirche bestimmt sind, ist ihre Verwendung zu anderen Zwecken, insbesondere auch zu dem der Menschenehrung, ausgeschlossen.
Bei allgemeinen Notständen können Kirchenglocken zusätzlich den Dienst übernehmen, Menschen zu warnen oder zu Hilfe zu rufen. Auch in diesem Fall mahnen sie zum Gebet

§2 Das tägliche Gebetsläuten
Es findet an Wochentagen
- vom 1. Oktober bis zum 31. März um 7.00 Uhr, 12.00 Uhr und 17.00 Uhr
- vom 1. April bis zum 30. September um 6.00 Uhr, 12.00 Uhr und 18.00 Uhr statt:
mit der mittleren Glocke jeweils 5 Minuten
Das Gebetsläuten entfällt an Sonntagen, am 1. und 2. Christtag, Neujahr, Karfreitag, Karsamstag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingsmontag, Reformationsfest und dem Buß- und Bettag.

§3 Geläut an Sonntagen sowie kirchlichen Wochenfeiertagen, an denen Gottesdienste stattfinden
Einläuten am Vorabend: Das Einläuten am Vorabend findet wie folgt statt:

Tag Uhrzeit Geläut Dauer
Sonnabend vor 1. Advent
(Beginn des neuen Kirchenjahres)
17.00 Uhr Volles Geläut 30 Minuten
Heiligabend für 1. Christfesttag Unmittelbar nach Christvesper Volles Geläut 30 Minuten
Christmette (1. Christfesttag) Unmittelbar im Anschluss Volles Geläut 30 Minuten
Mittwoch vor Gründonnerstag 17.00 bzw. 18.00 Uhr Volles Geläut 10 Minuten
Gründonnerstag für Karfreitag 17.00 bzw. 18.00 Uhr Volles Geläut 30 Minuten
Mittwoch vor Himmelfahrt 18.00 Uhr Volles Geläut 10 Minuten
Sonnabend vor Pfingsten 18.00 Uhr Volles Geläut 30 Minuten
Abend vor Reformationstag 17.00 Uhr Volles Geläut 10 Minuten
Dienstag vor Buß- und Bettag 17.00 Uhr Volles Geläut 10 Minuten
An allen anderen Sonnabenden
für den Gottesdienst am Sonntag
17.00 bzw. 18.00 Uhr Volles Geläut 10 Minuten

Hinweis: Das Einläuten entfällt für den 2. Christfesttag, Neujahr, Epiphanias, Ostermontag, Pfingstmontag, für den Johannistag sowie am Karsamstag.

Vorläuten; Ein- und Ausläuten des Gottesdienstes

Zeitpunkt Geläut Dauer
1 Stunde vor Beginn Mittlere Glocke 5 Minuten
Eine halbe Stunde vor Beginn Mittlere und kleine Glocke 5 Minuten
Einläuten zu Gottesdienstbeginn Volles Geläut 5 Minuten
Anschließend nach dem Gottesdienst Volles Geläut 5 Minuten

 
§4 Läuten zu den kirchlichen Hauptfesten
Am 1. Christfesttag, Oster- und Pfingstsonntag erklingt jeweils 5.00 - 6.00 Uhr das volle Geläut.

§5 Geläut bei den kirchlichen Handlungen (Kasualien)

Kasualie Einläuten Ausläuten Geläut Dauer
Taufe im Gemeindegottesdienst     Kleine Glocke Während der Taufe
Taufgottesdienst außerhalb des Gemeindegottesdienstes Ja (siehe Trauung) Ja (siehe Trauung) Kleine Glocke Während der Taufe
Trauung Ja Ja Volles Geläut Jeweils 3 Minuten
Gottesdienst zur Eheschließung Ja Ja Volles Geläut Jeweils 3 Minuten
Gottesdienst zum Ehejubiläum Ja Ja Volles Geläut Während der Segnung
Konfirmation     Volles Geläut Während der Segnung
Jubelkonfirmation     Volles Geläut Während der Segnung
 Bestattung  Geläut  Ausläuten am Vortag, Dauer  Einläuten; Dauer Ausläuten zur Bestattung, Dauer
 Kirchliche Bestattung Jeweils volles Geläut 9.00 Uhr, 10 Min.
(*Hinweis)
Zu Beginn der Bestattung, 
Bis zu Beginn des Trauergottesdienstes
Am Schluss - nach Handlung am Grab, 
3 Minuten
Bestattung in besonderen Fällen (**Hinweis)  Jeweils volles Geläut   Zu Beginn der Bestattung, 3 Minuten Am Schluss - nach Handlung am Grab, 3 Minuten

*Hinweis: Findet die Bestattung an einem Montag oder nach einem kirchlichen Feiertag statt, dann wird i.d.R. der Gottesdienst am Sonntag normal ausgeläutet. Das Läuten zur Bestattung am nächsten Tag wird auf die nächste volle Stunde programmiert.
**Hinweis: Gottesdienst in der Kirche im Anschluss an die Bestattung auf dem hiesigen Friedhof; nur auf ausdrücklichen Verlangen als seelsorgerliche Begleitung von Gemeindegliedern anlässlich des Todes eines Angehörigen, der nicht zur Kirche gehörte.

§6 Besonderheiten

Tag/Anlass Zeit Geläut
Neujahr 0.00 - 1.00 Uhr Volles Geläut
Sterbestunde Jesu (*Hinweis) 15.00 - 16.00 Uhr Große Glocke
Ewigkeitssonntag Während des namentlichen Gedenkens der Verstorbenen Mittlere Glocke

 *Hinweis: Vor- und Einläuten des Gottesdienstes zur Sterbestunde wie zu den anderen Gottesdiensten; nach 16.00 Uhr schweigen die Glocken bis zum Ostermorgen

Gemeindeveranstaltungen für die Gesamtgemeinde 
(z.B. Allianzgebetsabende, Bibelwoche, Johannisandacht, kirchenmusikalische Veranstaltungen u.Ä.)

 Was  Wann Geläut   Dauer
 Vorläuten  Eine halbe Stunde vor Beginn  Mittlere Glocke  3 Minuten
 Einläuten  Zu Beginn  Kleine und mittlere Glocke  3 Minuten
       

Das Ausläuten entfällt i.d.R. (ggf. mit der mittleren und der kleinen Glocke 3 Minuten)

§7 Läuten im Haus Gotteslob
Gottesdienste:

Was Wann Dauer
Vorläuten Eine halbe Stunde vor Gottesdienstbeginn 5 Minuten
Einläuten Zu Beginn 5 Minuten
Ausläuten Nach dem Gottesdienst 5 Minuten

Gemeindeveranstaltungen für die Gesamtgemeinde
(z.B. Allianzgebetsabende, kirchenmusikalische Veranstaltungen u.Ä.):

 Was Wann  Dauer
 Vorläuten Eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltung  3 Minuten 
 Einläuten Zu Beginn  3 Minuten 

Das Ausläuten entfällt i.d. R. (ggf. 3 Minuten)

Neujahr: 0.00 - 0.30 Uhr

§8 Gewährung des Geläuts

Das Geläut wird gewährt

  • jedem Mitglied der ev.-luth. Kirche gemäß dieser Ordnung.
  • Auf Antrag jedem Glied einer Kirchengemeinschaft, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ist, gemäß dieser Ordnung oder nach Absprache.

§9 In-Kraft-Treten

Diese Läuteordnung tritt nach Bestätigung durch das Regionalkirchenamt Chemnitz mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Läuteordnung vom 1. April 2005 außer Kraft.

Gelenau, den 14.6.2018

Kontakt zu uns

 

Erich-Weinert-Weg 39
09423 Gelenau

 

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Fax: 037297 / 7352

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